Einreichung einer Reklamation
Vor der Prüfung einer Reklamation ist das von ROOSH bereitgestellte Reklamationsformular vollständig auszufüllen und zu übermitteln.
Das vollständig ausgefüllte Reklamationsformular sowie die erforderlichen Unterlagen und Fotos sind über das nachfolgende Online-Formular zu übermitteln.
Für die Bearbeitung der Reklamation sind folgende Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Bestellnummer oder ein anderer geeigneter Kaufnachweis,
- Bezeichnung des betroffenen Artikels,
- genaue Beschreibung der Beanstandung,
- Angabe, wann die Beanstandung erstmals festgestellt wurde,
- aussagekräftige Fotos des vollständigen Artikels,
- detaillierte Fotos des beanstandeten Bereichs,
- bei Schäden an der Verpackung zusätzlich Fotos der Verpackung und des Versandetiketts,
- bei einer fehlerhaften Lieferung zusätzlich Fotos des erhaltenen Artikels und des Versandetiketts,
- falls vorhanden, weitere relevante Informationen zur Beanstandung.
Die eingereichten Fotos müssen den betreffenden Artikel sowie den beanstandeten Bereich deutlich und vollständig erkennbar zeigen.
ROOSH kann zur Prüfung des Sachverhalts weitere Informationen, Fotos oder sonstige geeignete Nachweise anfordern.
Prüfung und weiteres Vorgehen
Nach Eingang des Reklamationsformulars und der erforderlichen Unterlagen prüft ROOSH die Reklamation.
Reklamierte oder beschädigte Artikel sind ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit ROOSH zurückzusenden.
Ist eine Rücksendung oder Bereitstellung des Artikels zur weiteren Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich, informiert ROOSH über das weitere Vorgehen.
Der betroffene Artikel sowie gegebenenfalls die Original- und Versandverpackung sind bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren.
Die Einreichung oder Entgegennahme einer Reklamation, die Anforderung von Informationen oder Unterlagen sowie die Entgegennahme oder Prüfung eines Artikels stellen keine Anerkennung eines Sachmangels oder einer sonstigen Rechtspflicht durch ROOSH dar.
Gebrauchsspuren, Verschleiß und äußere Einwirkungen
Nicht jede Veränderung, Beschädigung oder Beeinträchtigung eines Artikels ist ein Sachmangel.
Soweit sie auf Gebrauch, gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, stellen insbesondere folgende Umstände keinen Sachmangel dar:
- gewöhnliche Gebrauchsspuren,
- materialtypische Veränderungen,
- natürlicher oder nutzungsbedingter Verschleiß,
- Abrieb und Veränderungen an beanspruchten Reibungs- und Kontaktstellen,
- mechanische Beschädigungen, insbesondere durch Reißen, Schneiden, Ziehen, Hängenbleiben, Stoß oder Druck,
- Flecken, Verfärbungen oder sonstige Veränderungen durch äußere Einwirkungen,
- Beschädigungen oder Veränderungen infolge unsachgemäßer Behandlung, Nutzung oder Aufbewahrung,
- Schäden oder Veränderungen infolge unsachgemäßer Reinigung oder Pflege,
- Schäden infolge der Nichtbeachtung von Pflege- oder Gebrauchshinweisen, soweit diese für die Entstehung des Schadens ursächlich waren,
- nachträgliche Veränderungen oder Beschädigungen durch den Kunden oder Dritte.
Ob ein Sachmangel vorliegt, wird anhand des konkreten Zustands des Artikels, der Art der Beanstandung und der gesetzlichen Vorschriften beurteilt.
Ergebnis der Prüfung
ROOSH informiert nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis und das weitere Vorgehen.
Liegt kein Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vor, bestehen hinsichtlich der beanstandeten Umstände keine gesetzlichen Mängelrechte.
Liegt ein Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vor, gelten die gesetzlichen Mängelrechte und die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung.
Die Entgegennahme oder Prüfung eines Artikels begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, Ersatzlieferung oder eine sonstige Leistung, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
Die gesetzlichen Rechte bei tatsächlich vorliegenden Sachmängeln bleiben unberührt.